AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für TattooMate.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software „TattooMate“ sowie für damit verbundene Dienstleistungen (z. B. Hosting, Einrichtung, Schulung), die zwischen FutureMate (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden (Studio) geschlossen werden. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2. Leistungsgegenstand
TattooMate ist eine Software zur Unterstützung von Studioabläufen, insbesondere zur digitalen Erfassung und Dokumentation von Einwilligungen, Gesundheitsangaben, Unterschriften und zugehörigen Dokumenten. Der Anbieter schuldet die Bereitstellung der Software gemäß vereinbartem Leistungsumfang. Eine rechtliche Beratung ist nicht Gegenstand der Leistung.
3. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde ein Angebot des Anbieters annimmt oder der Anbieter die Leistung freischaltet bzw. bereitstellt. Der Anbieter kann den Vertragsschluss von einer Prüfung der Angaben oder einer Vorabzahlung abhängig machen.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Lizenzen (Self-Hosted Basis und Zusatzmodule) sowie SaaS-Leistungen können monatlich oder jährlich im Voraus abgerechnet werden. Bei jährlicher Zahlung gilt der jeweils ausgewiesene Jahrespreis, der gegenüber dem monatlichen Äquivalent vergünstigt ist. Monatliche Lizenzen verlängern sich automatisch um einen weiteren Monat, sofern nicht bis zum letzten Tag des laufenden Monats gekündigt wird. Jahreslizenz verlängern sich nicht automatisch — eine Weiternutzung nach Ablauf setzt eine erneute Zahlung voraus. Einmalige Leistungen (z. B. Einrichtung, individuelle Anpassungen) sind vor Leistungserbringung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
5. Preisanpassung bei laufenden Verträgen
Der Anbieter kann Preise für laufende SaaS- oder Lizenzverträge mit einer Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen zum jeweils nächsten Abrechnungszeitraum anpassen. Widerspricht der Kunde einer Preiserhöhung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Ankündigung, gilt die Anpassung als akzeptiert. Der Anbieter weist in der Ankündigung gesondert auf diese Frist und die Bedeutung des Schweigens hin. Widerspricht der Kunde form- und fristgerecht, ist der Anbieter berechtigt, den betroffenen Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisanpassung ordentlich zu kündigen.
6. Lizenz und Nutzungsrechte (Self-Hosting)
Bei Self-Hosting erhält der Kunde ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur Verwendung der Software für den eigenen Studio-Betrieb. Eine Weitergabe, Vermietung, Veräußerung oder öffentliche Bereitstellung der Software ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Anbieters nicht gestattet. Der Kunde ist für den ordnungsgemäßen Betrieb seiner Infrastruktur (Server, Updates, Backups, Sicherheit) verantwortlich, sofern keine zusätzlichen Leistungen vereinbart wurden.
7. Schutzrechte und Markenrechte
Der Name „TattooMate“, das zugehörige Logo sowie alle sonstigen Kennzeichen sind Eigentum des Anbieters bzw. der mit ihm verbundenen Unternehmen. Der Kunde erwirbt durch den Vertrag ausschließlich das in diesen AGB beschriebene Nutzungsrecht an der Software, jedoch keinerlei Rechte an Name, Marke, Logo oder sonstigem geistigen Eigentum des Anbieters. Eine Verwendung dieser Kennzeichen durch den Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
8. Verbot von Reverse Engineering
Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder zu disassemblieren, es sei denn, dies ist gesetzlich zwingend zulässig und der Kunde hat den Anbieter vorab schriftlich über sein Vorhaben informiert. Dies gilt unabhängig davon, ob die Software als Self-Hosted-Lizenz oder als SaaS genutzt wird.
9. Abtretungsverbot
Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters an Dritte abtreten oder übertragen. Davon unberührt bleibt die Übertragung im Rahmen einer Gesamtrechtsnachfolge (z. B. Betriebsübergang), sofern der Anbieter unverzüglich informiert wird.
10. Hosting (SaaS)
Sofern Hosting durch den Anbieter vereinbart ist, stellt der Anbieter TattooMate als gehosteten Dienst zur Verfügung. Der Anbieter bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit. Wartungsfenster, Updates oder Störungen können zu temporären Einschränkungen führen. Der Kunde ist verantwortlich für die korrekte Nutzung, seine Zugangsdaten und die Berechtigung seiner Nutzer.
11. Datensicherung beim Self-Hosting
Bei Self-Hosting liegt die Verantwortung für regelmäßige Datensicherungen (Backups) vollständig beim Kunden. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Datenverlust, der auf fehlende oder unzureichende Backups im Verantwortungsbereich des Kunden zurückzuführen ist, sofern keine gesonderte Backup-Leistung vertraglich vereinbart wurde.
12. Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, die Software nur im Rahmen der geltenden Gesetze zu nutzen und seine Nutzer entsprechend zu unterweisen. Der Kunde ist Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für die im Studio erfassten personenbezogenen Daten, soweit nicht ausdrücklich ein anderes Modell vereinbart ist. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass nur berechtigte Personen Zugriff erhalten (z. B. durch Rollen/Rechte und sichere Passwörter).
13. Freistellung
Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen, vertragswidrigen oder nicht bestimmungsgemäßen Nutzung der Software durch den Kunden oder seine Nutzer resultieren. Dies gilt insbesondere für Inhalte, die der Kunde selbst in die Software einpflegt (z. B. eigene Formulartexte, Gesundheitsfragen oder rechtliche Formulierungen), sowie für die Richtigkeit der von ihm gegenüber seinen eigenen Kunden abgegebenen Aufklärung. Die Freistellung umfasst auch die Erstattung angemessener Kosten der Rechtsverteidigung, sofern der Kunde die Pflichtverletzung zu vertreten hat.
14. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Beim Self-Hosting verbleiben die Daten grundsätzlich in der Verantwortung und Infrastruktur des Kunden. Beim Hosting (SaaS) kann eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) erforderlich sein. Details werden im Rahmen des Vertrags geregelt. Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung.
15. Updates und Weiterentwicklung
TattooMate wird laufend weiterentwickelt. Der Anbieter kann Funktionen verbessern, ändern oder ergänzen, soweit dies den vereinbarten Leistungsumfang nicht wesentlich beeinträchtigt. Bei Self-Hosting kann der Kunde Updates nach Verfügbarkeit einspielen. Beim Hosting (SaaS) werden Updates in der Regel durch den Anbieter eingespielt.
16. Support und Schulung
Support-Umfang und Reaktionszeiten richten sich nach dem vereinbarten Paket oder Angebot. Schulungen oder Einführungen, sofern gebucht, werden nach vereinbartem Stundensatz abgerechnet.
17. Mängel und Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Die Haftung ist der Höhe nach in jedem Fall auf die vom Kunden in den letzten zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis gezahlte Vergütung begrenzt, soweit gesetzlich zulässig. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, indirekte Schäden oder Folgeschäden ist im Rahmen des gesetzlich Zulässigen ausgeschlossen. Der Anbieter haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit von Studio-Texten, Einwilligungen oder rechtlichen Formulierungen, die der Kunde selbst festlegt.
18. Aufrechnungsverbot
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Forderungen des Anbieters aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur insoweit zu, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
19. Höhere Gewalt
Der Anbieter ist von seinen Leistungspflichten befreit, soweit und solange die Erbringung der Leistung durch Ereignisse höherer Gewalt verhindert oder wesentlich erschwert wird, insbesondere durch Ausfälle bei Drittanbietern (z. B. Hosting-, Cloud- oder DNS-Dienstleister), Naturereignisse, Streiks oder behördliche Anordnungen. Beide Parteien werden sich in einem solchen Fall über das weitere Vorgehen unverzüglich abstimmen.
20. Vertragslaufzeit und Kündigung (SaaS)
Bei laufenden Leistungen (z. B. Hosting) gelten die im Angebot oder Vertrag vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen. Nach Vertragsende kann der Kunde, soweit technisch möglich und vereinbart, seine Daten exportieren. Details werden im Rahmen des Auftragsverarbeitungsvertrag geregelt.
21. Änderung dieser AGB
Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, sofern dies zur Anpassung an geänderte rechtliche oder technische Rahmenbedingungen erforderlich ist oder das vertragliche Gleichgewicht nicht wesentlich zulasten des Kunden verschiebt. Änderungen werden dem Kunden mit einer Frist von mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang, gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf diese Folge wird der Anbieter in der Mitteilung gesondert hinweisen.
22. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz des Anbieters.